Zweite Fremdsprache ab Klasse 6: Französisch oder Spanisch
Jede neue Sprache ist wie ein offenes Fenster, das einen neuen Ausblick auf die Welt eröffnet
und die Lebensauffassung weitet.
(Frank Harris, irisch-engl. Schriftsteller, 1856-1931)
Allgemeines
In der 6. Klasse können die Schülerinnen und Schüler neben anderen Wahlpflichtkursen eine zweite Fremdsprache wählen. Sie können sich dabei für Französisch oder Spanisch entscheiden.
Die zweite Fremdsprache wird von Klasse 6 bis Klasse 10 mit vier Wochenstunden unterrichtet und muss von Jahrgang 7 bis 10 durchgehend belegt werden. Sie kann nicht mehr abgewählt werden.
Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache orientiert sich in der Sekundarstufe 1 an dem jeweiligen Kerncurriculum für die Integrierte Gesamtschule der Jahrgänge 5 bis 10.
Ziel des Unterrichts ist es sowohl interkulturelle Kompetenz als auch die kommunikativen Kompetenzen zu erwerben, wobei auch die Erfahrungen aus der ersten Fremdsprache oder weiteren
Fremdsprachen miteinbezogen werden. Zu den fünf kommunikativen Kompetenzen zählen Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben, Sprachmittlung und Sprechen. Insbesondere der Kompetenz Sprechen kommt in
den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung zu. Im Unterricht werden daher viele möglichst authentische Sprechsituationen durch Dialoge, Rollenspiele, Simulationen etc. geschaffen, um sich
selbst in der Sprache auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Die Grundlage für das Erlernen dieser Kompetenzen sind die sprachlichen Mittel, das heißt die Grammatik und der Wortschatz, die
regelmäßig von den Schülerinnen und Schülern gelernt werden müssen.
Der Unterricht findet in Kursen parallel zu den anderen Wahlpflichtkursen statt. Ab Jahrgang 9 wird die zweite Fremdsprache entsprechend des angestrebten Schulabschlusses binnendifferenziert unterrichtet. Wird Französisch oder Spanisch von Klasse 6 bis Klasse 10 durchgehend belegt, ist die Belegverpflichtung der 2. Fremdsprache für das Abitur mit dem Sekundarabschluss I erfüllt.
Sprechprüfungen:
Ebenso wie im Englischunterricht finden in der 2. Fremdsprache Sprechprüfungen statt. Diese Prüfungen finden in den Jahrgängen 8 und 10 statt und ersetzen jeweils eine Klassenarbeit. Sie besteht
aus drei Prüfungsteilen (Interview, Monolog und Dialog) und wird jeweils zu zweit oder zu dritt durchgeführt. Dauer und Umfang der Prüfung sind je nach Jahrgangsstufe unterschiedlich. Genauere
Informationen erhalten die SuS rechtzeitig schriftlich.
Aktionen im Fachbereich
Cinéfête: Jedes Jahr findet im Frühjahr die Cinéfête in Hannover statt, die wir nach Möglichkeit einmal im Jahr mit einigen Französischkursen besuchen. Die Cinéfête ist ein französiches
Schulfilmfestival, das seit 2000 durch deutsche Programmkinos tourt und den Schülerinnen und Schülern nicht nur eine praktische Erfahrung mit der französischen Sprache, sondern auch einen
Einblick in die frankophone Kultur und Filmkunst ermöglicht.
Studienfahrt nach Versailles, Frankreich: Die fünftägige Studienfahrt nach Versailles bieten wir alle zwei Jahre den FranzösischschülerInnen der Jahrgänge 8 bis 10 an. Die SchülerInnen sind in Versailles und Umgebung jeweils zu zwei oder zu dritt in Gastfamilien untergebracht und lernen dort die Sprache und die französische Kultur besser kennen. In der Woche gibt es tagsüber ein gemeinsames Programm bei dem die Besichtigung des Schlosses von Versailles und der Besuch von Paris nicht fehlen dürfen.
Infopräsentation Wahlpflichtangebot/2. Fremdsprache
Informationen zum Wahlpflichtunterricht
und die Infopräsentation zum Wahlpflichtangebot und der 2. Fremdsprache finden Sie hier
Elterninfo zur Wahl der zweiten Fremdsprache
Wahl der zweiten Fremdsprache Französisch oder Spanisch
Das sollten Sie wissen:
1. Der Lehrgang der 2. Fremdsprache beginnt in Klasse 6 und wird bis zum Ende der Klasse 10 oder nach neuem Erlass ggf. bis zum Ende der Klasse 11 fortgeführt.
2. Ab Jahrgang 7 muss die 2. Fremdsprache durchgehend bis Klasse 10/11 belegt werden und kann nicht mehr abgewählt werden.
3. Nach bisherigem Erlass war die Belegverpflichtung einer zweiten Fremdsprache für das Abitur am Ende der 10. Klasse erfüllt. Nach neuem Erlass kommt es in dieser Hinsicht zu einer Veränderung: Jeder Schüler/Jede Schülerin muss in der Klasse 11 (Einführungsphase) eine 2. Fremdsprache belegen. Es kann davon abgewichen werden, wenn die Schüler/innen stattdessen am Unterricht in einem Wahlpflichtkurs teilnehmen. An der IGS Lehrte wird ein solcher Wahlpflichtkurs in Klasse 11 nach Möglichkeit angeboten.
4. Wird die Fremdsprache bis zum Ende der 10. bzw. bis zum Ende der 11. Klasse fortgeführt, so braucht der Schüler bzw. die Schülerin in der Qualifikationsphase keine weitere Fremdsprache zu erlernen.
5. Ein Neubeginn einer zweiten Fremdsprache ist aber auch noch in der Einführungsphase der
gymnasialen Oberstufe möglich. Diese muss dann drei Jahre lang belegt werden.
6. Die Noten, die ab Klasse 9 erteilt werden, sind abschlusswirksam.
7. Die 2. Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet und liegt parallel zu den Wahlpflicht-Kursen (WPK).
8. In der 2. Fremdsprache müssen mindestens vier Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben werden; hinzu kommen regelmäßige Vokabel– und Grammatiktests, für die wöchentlich zu Hause gelernt werden muss.
9. Die Wahl der zweiten Fremdsprache empfehlen wir Schülern und Schülerinnen, die gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Englisch erbringen, keine Schwierigkeiten in anderen Fächern haben, eine hohe Leistungsbereitschaft zeigen und freiwillig, selbstständig und konzentriert arbeiten können und wollen.
10. Ihr Kind sollte also eher zu denjenigen gehören, die gefordert werden können/müssen.
Ansonsten freuen wir uns sehr über jede/n, der/die Französisch oder Spanisch erlernen will!!!